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11.8 Wie erfasse ich Forderungsausfälle?

Klicken Sie unter "Offene Posten -> Offene Forderungen" bei der entsprechenden Rechnung auf "Abschreibung/Rabatt". Wenn eine Forderung uneinbringlich wird, können Sie sie hier ganz oder teilweise abschreiben. Die bereits vorgelegte Umsatzsteuer wird dann entsprechend korrigiert und bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet.

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