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11.6 Welche Ausgangsrechnungen muss ich bei Sollversteuerung als offene Posten erfassen?

Im Prinzip müssen nur Ausgangsrechnungen erfasst werden, bei denen die Zahlung in einem anderen Voranmeldungszeitraum erfolgt als die Rechnungsstellung. Bei Zahlungseingang im selben Voranmeldungszeitraum würde es reichen, nur die Zahlung zu buchen. Allerdings empfehlen wir aus Gründen der Einheitlichkeit, bei Sollversteuerung alle Ausgangsrechnungen über die Offene-Posten-Verwaltung zu erfassen und darüber auch wieder auszubuchen.

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