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Häufige Fragen

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14.4 Wann kommt die Terminerinnerung?

Sie können einstellen, ob Sie 10 Tage bzw. 3 Werktage vor Ablauf der Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung an die Abgabe erinnert werden möchten. Hierbei wird berücksichtigt, ob Sie monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung eingestellt haben. Sie können auch beide Erinnerungen aktivieren. Wenn Sie die Umsatzsteuervoranmeldung vor der jeweiligen Frist bereits abgegeben haben, erkennt das das System automatisch und erinnert nicht mehr.

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