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Häufige Fragen

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Hilfethemen:

1.2 Was genau sind "Geschäftsvorfälle", die erfasst werden müssen?

Geschäftsvorfälle sind alle Vorgänge, die die Vermögenszusammensetzung des Unternehmens verändern. Dies sind neben allen Arten von Einnahmen und Ausgaben auch Änderungen innerhalb des Unternehmens, z.B. Einzahlungen aus der Kasse auf das Geschäftskonto, sowie der Fluss von Waren und Geld zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen des Unternehmers. Ebenfalls erfasst werden Darlehen und Kautionen sowie "Durchlaufende Posten" (siehe 6.11 Wie lege ich Buchung und Gegenbuchung für Geldtransfer oder durchlaufende Posten an?).

Für die vom Finanzamt geforderte "Einnahmenüberschussrechnung" müssen nicht alle o.g. Geschäftsvorfälle erfasst werden, z.B. spielen Übertragungen innerhalb des Betriebsvermögens und Geldflüsse zwischen Betriebs- und Privatvermögen steuerlich i.d.R. keine Rolle (es gibt Ausnahmen). Wir empfehlen, sie dennoch zu erfassen, aber Sie haben auch die Wahl einer "vereinfachten" Buchführung, bei der nur Zu- und Abflüsse erfasst werden.

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